Was beim Mieten einer Wohnung zu beachten ist

Was beim Mieten einer Wohnung zu achten ist


Größe, Lage und Preis einer Wohnung müssen stimmen, doch einen ansprechenden Mix aus allen drei Variablen muss erst einmal gefunden werden und dies gestaltet sich häufig recht schwierig. Hat man ein passendes Angebot gefunden kommt hinzu, dass freie Mietwohnungen in beliebten und zentralen Gegenden rares Gut sind, wodurch auf eine Unterkunft manchmal an die 50 Bewerber kommen. Schnelligkeit ist wichtig, doch gibt es in Sachen Unterkunft mieten, besonders für Neulinge auf diesem Gebiet, eine ganze Überfluss zu beachten. Selbst für diejenigen, die bereits Erfahrung mit Mietwohnungen haben, stellen die Suche nach einer neuen Unterkunft und dieser anschließende Umzug meist eine erneute Herausforderung dar. Ob unerfahren oder keineswegs - mit den folgenden Tipps gehen Sie die Wohnungssuche in jedem Fall richtig an!

So machen Sie Eindruck bei jener Wohnungsbesichtigung



Nehmen Sie Ihre Bewerbungsmappe mit. (Anschreiben, Lebenslauf, Mieterselbstauskunft, ggf. SCHUFA-Bonitätsauskunft, etc.)
Treten Sie freundlich, aufgeschlossen und ordentlich auf gekleidet auf.
Haustiere bei der Besichtigung daheim lassen (ob diese erwünscht sind kann später erfragt werden)
Bewerbungsmappe anfertigen (kurzes, persönliches Anschreiben, Foto, Lebenslauf, etc.)
Drohender Wohnungsverlust führen zur TraumUnterkunft
Die Suche nach einer Unterkunft kann über verschiedene Wege stattfinden. Man kann entweder einen Immobilienmakler aufsuchen, lokale Zeitungen und Anzeigenblätter nach Unterkunftsangeboten durchsehen bzw. ganz gerade mithilfe von Immobilienportalen im Internet nach den individuellen Bedürfnissen suchen. Tipp: Wer auf Unterkunftssuche ist, sollte dies Verwandte, Freunde und Bekannte ruhig wissen lassen, denn es kommt relativ oft vor, dass über private Kontakte Wohnungen vermittelt werden.


Sympathisch beim Vermieter auftreten



Wenn jener Vermieter den Bewerber nach dem derzeitigen Arbeitgeber und Einkommen fragt, so müssen die Angaben wahrheitsgemäß sein. Auch die Auskunft darüber, wie viele Leute in der Mietwohnung wohnen werden sollte stimmen, ansonsten kann solcher Vermieter den Mietvertrag später anfechten. Private oder intime Fragen müssen natürlich mitnichten beantwortet werden, doch eine absolut nicht ganz ehrliche Antwort ist in solchen Fällen eventuell besser, als keine. Es nützt allerdings nichts, sich ins Zeug zu legen, wenn dieser Vermieter durch und durch unsympathisch erscheint. Wen Unbehagen in einer solchen Angelegenheit überkommt, der sollte lieber die Suche fortsetzen, anstatt sich in Zukunft wohlmöglich ständig mit einem unfreundlichen Vermieter auseinandersetzen zu müssen.
Renovieren, Einziehen, Wohnen
Wenn schließlich eine passende Unterkunft zur Miete gefunden und beiläufig der Vermieter von überzeugt ist, beginnt die Einzugsphase. Bevor solcher Vertrag unterzeichnet wird sollten Mieter und Vermieter gemeinsam über Renovierungsarbeiten sprechen. Unter Umständen übernimmt dieser Vermieter einige dieser Anfallenden Kosten, wenn die Vorhaben den Unterkunftswert aufrechterhalten oder sogar steigern, zetwa Unterspiel durch das Verlegen eines neuen Fußbodens. Oder die beiden Parteien einigen sich auf eine Mietminderung, wenn jener Mieter die Kosten für große Renovierungsarbeiten allein trägt, wie zso etwa Unterspiel den Einbau einer neuen Küche, die bei Auszug des Mieters dem Vermieter überlassen wird. Wenn beidem Einzug irgendwelche Mängel und Schäden in jener Wohnung zu sehen sind, sollte dieser Mieter diese zur Sicherheit fotografieren beziehungsweise schriftlich doketwaentieren und vom Vermieter unterzeichnen lassen, damit am Ende des Mietverhältnisses kein Streit zwischen den beiden Parteien entsteht. Übrigens: Sollten in solcher Unterkunft im Laufe jener Zeit irgendselbige Reparaturen anfallen (Heizung, Rohre, Leitungen etc.), dann informieren Sie in jedem Fall den Vermieter. Rechtmäßig muss er für die Instandhaltung seines Eigentetwas sorgen, nicht der Mieter!



Ein möglichst nahtloser Übergang



Wer von einer alten in eine neue Mietwohnung zieht sollte zunächst in seinem bisherigen Mietvertrag nachlesen, was seinerzeit vereinbart und ob eine Kündigungsfrist festgelegt wurde. In der Regel kann ein Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Zusätzlich kann man sich bei den örtlichen Mietvereinen so etwafassend zu diesem Thema informieren. Dabei ist zu beachten: lieber ein bzw. zwei Monate doppelte Miete zahlen, bevor man die alte Unterkunft zu früh kündigt und noch keine neue in Aussicht hat!
Weiterführende Informationen aus unserem Ratgeberbereich

Mietvertrag - Grundsätzlich regelt jener Mietvertrag, jene Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben. Häufig sind jedoch absolut nicht alle darin aufgeführten Klauseln rechtens. Lesen Sie hier eine größere Anzahl zu diesem Thema.
Eine Unterkunft mieten - aber wie? - kostenlose Broschüre zudem Download, erarbeitet von einer Fachanwältin für Miet- und Unterkunftseigentetwasrecht.

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